Genossenschaftsantrag

Mitgliedschaft

Mitglieder der Genossenschaft können natürliche und juristische Personen wie Personengemeinschaften werden. Die Mitgliedschaft wird durch Unterzeichnung des „Anschlussvertrages“, welcher die Beitrittserklärung zur Fernsehgenossenschaft Oberbipp enthält, beantragt.

Eintrittsgebühr

Die Genossenschaftler der Fernsehgenossenschaft Oberbipp haben weder eine Eintrittsgebühr zu bezahlen noch Anteilscheine zu zeichnen. Hingegen übernehmen sie mit dem Beitritt die Verpflichtung zur Bezahlung der durch die Generalversammlung beschlossenen Anschlussgebühr und der Betriebkostenbeiträge sowie allfälliger Urheberrechtsgebühren.